AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fotobox-Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fotobox-Vermietung

fotobox.tirol – Andreas Kiss, Rohracker 6, 6092 Birgitz, Österreich UID: ATU68683604 · [email protected] · +43 664 3918228 Fassung gültig ab 1. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Fotoboxen samt Zubehör durch Andreas Kiss, fotobox.tirol (im Folgenden „Vermieter"), an den jeweiligen Mieter.

(2) Für Fotoaufträge (Reportagen, Shootings, Hochzeiten) gelten die gesonderten AGB für fotografische Leistungen. Werden beide Leistungen gemeinsam gebucht, gelten für den jeweiligen Leistungsteil die jeweiligen Bedingungen.

(3) Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, E-Mail genügt.

2. Mietgegenstand und Leistungsumfang

(1) Vermietet wird die im Angebot beschriebene Fotobox samt Zubehör (insbesondere Kamera, Beleuchtung, Bildschirm, Drucker, Gehäuse, Requisiten, Hintergrund). Der Vermieter bleibt Eigentümer sämtlicher überlassener Gegenstände.

(2) Der Leistungsumfang, die Mietdauer, die Anzahl der inkludierten Ausdrucke sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzgerät zu stellen, sofern das ursprünglich vorgesehene Gerät nicht verfügbar ist.

3. Buchung und Zahlung

(1) Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters oder mit Bezahlung der Anzahlung zustande.

(2) Zur Terminreservierung ist eine Anzahlung in der im Angebot genannten Höhe zu leisten. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfahrt, Aufbau, Abbau und Verbrauchsmaterial werden laut Angebot verrechnet.

(4) Zusätzliche Ausdrucke über das inkludierte Kontingent hinaus sowie eine Verlängerung der Mietdauer vor Ort werden nach den jeweils gültigen Sätzen nachverrechnet.

4. Stornierung und Verschiebung

(1) Bei Stornierung durch den Mieter verbleibt die Anzahlung als Ausfallhonorar beim Vermieter.

(2) Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 50 Prozent, weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstag 80 Prozent des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Eine Verschiebung auf einen Ersatztermin ist nach Verfügbarkeit möglich und gilt als Neubuchung zu den dann gültigen Preisen; bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(4) Kann der Vermieter die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen (insbesondere technischer Totalausfall, Unfall, Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen), bemüht er sich um ein Ersatzgerät oder einen Ersatzdienstleister. Gelingt dies nicht, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit den Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

5. Aufbau, Abbau und Rückgabe

(1) Aufbau und Abbau erfolgen durch den Vermieter, sofern nicht ausdrücklich Selbstabholung vereinbart wurde. Die Mietzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe.

(2) Der Mieter stellt sicher, dass am Aufstellungsort eine ebene, trockene und tragfähige Fläche von mindestens den im Angebot genannten Maßen sowie ein geeigneter Stromanschluss (230 V, eigene abgesicherte Steckdose) zur Verfügung steht und die Zufahrt für das Anliefern möglich ist.

(3) Verzögert sich der Aufbau aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (fehlender Zugang, nicht geräumte Fläche, fehlender Strom), verkürzt sich die Mietzeit entsprechend; ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht.

(4) Bei Selbstabholung ist der Mieter für den ordnungsgemäßen Transport, den Aufbau nach Anleitung und die vollständige, saubere Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt verantwortlich. Bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Miettag verrechnet.

(5) Eine Kaution kann vereinbart werden. Sie wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe zurückerstattet.

6. Pflichten des Mieters während der Miete

(1) Der Mieter behandelt die Fotobox sorgsam und schützt sie vor Nässe, Hitze, Staub, Rauch und Beschädigung. Eine Aufstellung im Freien ist nur mit ausreichendem Witterungsschutz zulässig.

(2) Der Mieter sorgt für eine angemessene Beaufsichtigung der Fotobox während der gesamten Mietzeit und weist seine Gäste in die bestimmungsgemäße Verwendung ein.

(3) Der Mieter darf die Fotobox nicht an Dritte weitergeben, nicht öffnen, nicht umbauen und nicht an einen anderen als den vereinbarten Ort verbringen.

(4) Bei Störungen ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Eigene Reparaturversuche sind untersagt.

(5) Der Mieter holt allfällig erforderliche Genehmigungen der Location, des Veranstalters oder der Behörde selbst ein.

7. Haftung des Mieters für Schäden

(1) Der Mieter haftet ab der Übergabe bis zur Rücknahme für Beschädigung, Diebstahl und Verlust des Mietgegenstands, unabhängig davon, ob der Schaden durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte verursacht wurde. Er haftet nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere normale Abnutzung oder technisches Versagen.

(2) Bei Beschädigung sind die Reparaturkosten, bei Totalverlust der Zeitwert des Geräts zu ersetzen. Der Vermieter legt die Kosten nachvollziehbar dar.

(3) Kann der Vermieter das Gerät wegen eines vom Mieter zu vertretenden Schadens für Folgetermine nicht einsetzen, ist zusätzlich der nachgewiesene Ausfall zu ersetzen.

(4) Dem Mieter wird empfohlen, den Versicherungsschutz seiner Haftpflichtversicherung für gemietete Sachen zu prüfen.

8. Betriebsstörungen

(1) Kommt es während der Mietzeit zu einer Störung, bemüht sich der Vermieter um eine rasche Behebung, telefonisch oder vor Ort.

(2) Fällt die Fotobox aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, für mehr als eine Stunde aus, wird der Mietpreis anteilig für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Ausfälle durch bauseitige Ursachen, insbesondere Stromausfall, überlastete Sicherungen oder fehlendes Netz, gehen nicht zulasten des Vermieters.

9. Bilder, Galerie und Aufbewahrung

(1) Die während der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen werden dem Mieter nach der Veranstaltung digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder auf einem Datenträger übergeben.

(2) Die Online-Galerie steht ab Bereitstellung für acht Wochen zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, die Dateien innerhalb dieser Frist herunterzuladen und selbst zu sichern.

(3) Darüber hinaus bewahrt der Vermieter die Aufnahmen aus Kulanz für zwölf Monate ab Bereitstellung auf. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Aufbewahrungs- oder Nachlieferungspflicht.

(4) Eine erneute Bereitstellung innerhalb der Kulanzfrist ist gegen eine Bearbeitungspauschale laut aktueller Preisliste möglich, sofern die Daten technisch noch vorhanden sind.

(5) Für den Verlust von Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz und Rechte der Gäste

(1) Die Nutzung der Fotobox durch die Gäste erfolgt freiwillig. Der Mieter ist als Veranstalter dafür verantwortlich, seine Gäste über den Einsatz der Fotobox zu informieren.

(2) Der Vermieter verarbeitet die entstandenen Aufnahmen ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrags, insbesondere zum Ausdruck vor Ort und zur Bereitstellung der Galerie. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(3) Für die Verwendung der Aufnahmen nach der Übergabe, insbesondere für eine Veröffentlichung, ist der Mieter verantwortlich. Er stellt sicher, dass die abgebildeten Personen damit einverstanden sind.

(4) Der Mieter kann jederzeit die Löschung der Aufnahmen verlangen. Nach der Löschung ist eine Nachlieferung ausgeschlossen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Vertrags- und Rechnungsdaten bleiben unberührt.

11. Nutzung zu Werbezwecken

(1) Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern die abgebildeten Personen ausdrücklich zugestimmt haben. Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung von Gästefotos.

(2) Aufnahmen des Aufbaus und der Fotobox selbst, auf denen keine Gäste erkennbar sind, darf der Vermieter frei zu Werbezwecken nutzen.

12. Gewährleistung, Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten unberührt und ist der Höhe nach mit dem vereinbarten Mietpreis begrenzt.

(2) Verbraucher haben bei ausschließlich im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Dieses besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein konkreter Termin vorgesehen ist; die Vermietung einer Fotobox für einen bestimmten Veranstaltungstag fällt darunter.

(3) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht; gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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